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Verordnungsassistent · Live-Prüfung

Rezeptprüfung in der Physiotherapie: Fehler finden, bevor behandelt wird

Während Sie die Verordnung erfassen, prüft Thera X sie laufend nach den Grundregeln der Heilmittel-Richtlinie – und erneut bei jedem Öffnen, mit dem aktuellen Stand der Termine. Was fehlt oder auffällt, steht rechts neben dem Formular, in Klartext.
Thera X: Formular „Neue Verordnung“ mit Live-Prüfung (frei erfundene Beispieldaten)
Formular „Neue Verordnung“ mit Live-Prüfung · Programmansicht mit frei erfundenen Beispieldaten

Drei Stufen: Fehler, Warnung, Hinweis

Nicht jede Auffälligkeit ist gleich ernst. Die Rezeptprüfung in Thera X unterscheidet deshalb drei Stufen – und sagt Ihnen, was zu tun ist. Steht dort „Keine Auffälligkeiten.“ in Grün, ist die Verordnung nach den hinterlegten Regeln in Ordnung.

Fehler (rot)

Sollte vor der Behandlung behoben sein – etwa ein fehlender ICD-10-Code, eine fehlende Leitsymptomatik oder ein Ausstellungsdatum in der Zukunft.

Warnung (gelb)

Bitte prüfen – zum Beispiel eine Menge über der Höchstmenge laut Heilmittelkatalog oder ein Heilmittel, das für die Diagnosegruppe nicht vorgesehen ist.

Hinweis (blau)

Zur Information – etwa eine Verdachtsdiagnose, eine abweichende Frequenzempfehlung oder ein angeforderter Therapiebericht.

Diese Regeln prüft Thera X bei jeder Heilmittelverordnung

Die Prüfregeln bilden die Grundregeln der Heilmittel-Richtlinie ab. Eine Auswahl der Meldungen, wie sie im Programm erscheinen:
Thera X: Kasten „Laut Heilmittelkatalog“ mit Abgleich der Verordnung (frei erfundene Beispieldaten)
Kasten „Laut Heilmittelkatalog“ mit Abgleich der Verordnung · Programmansicht mit frei erfundenen Beispieldaten

Katalogabgleich

Die Verordnung prüfen gegen den Heilmittelkatalog

Unter der Prüfung steht der Kasten „Laut Heilmittelkatalog“. Er vergleicht, was verordnet ist, mit dem, was der Katalog für Diagnosegruppe und Leitsymptomatik vorsieht: vorrangige und ergänzende Heilmittel, Höchstmenge, orientierende Behandlungsmenge und Frequenzempfehlung. Ein Haken heißt „entspricht dem Katalog“, ein Warndreieck „bitte prüfen“.

ICD-10-Codes ohne Nachschlagen

Das Feld für den ICD-10-Code schlägt schon während der Eingabe passende Codes vor – nach dem Code-Anfang wie „M54.5“ oder nach Text wie „Lymphödem Stadium III“. Endständige Codes stehen oben, nicht endständige sind als „bitte weiter eingrenzen“ markiert. Mehrere Codes trennen Sie mit Komma. Zusatzkennzeichen für die Sicherheit (G gesichert, V Verdacht, Z Zustand nach, A ausgeschlossen) und die Seite (R, L, B) setzen Sie über Chips unter dem Feld.

Unter dem Feld erscheint je Code der amtliche Titel mit Haken – oder eine Warnung, wenn der Code ungültig, nicht endständig oder in der aktuellen ICD-10-GM nicht enthalten ist. Voraussetzung ist die importierte Klassifikation: Thera X liefert keine eingebaute Codeliste, lädt die ICD-10-GM aber auf Wunsch direkt vom BfArM und aktualisiert sie jedes Jahr zum 1. Januar selbst. Ohne Import prüft das Programm nur das Format – und sagt das auch.

Die Prüfung bleibt bis zur Abrechnung sichtbar

Die Rezeptprüfung endet nicht mit dem Speichern. Sie läuft bei jedem Anzeigen der Verordnung erneut – mit dem aktuellen Stand der Termine. In der Akte steht ein Prüffehler schon auf der zugeklappten Karte als Schild „1 Prüffehler“; aufgeklappt erscheint die Prüfung unter dem Abrechnungsstand.
Thera X: Aufgeklappter Abrechnungsstand einer Verordnung (frei erfundene Beispieldaten)
Abrechnungsstand einer Verordnung – ganz unten die Prüfung der Verordnung

Warum die Termine mitgeprüft werden

Viele Absetzungen entstehen nicht beim Ausfüllen, sondern im Verlauf: Ein Termin rutscht vor das Ausstellungsdatum, in einer Woche werden drei Behandlungen geplant, obwohl höchstens zwei verordnet sind, oder es entsteht eine Lücke von mehr als 14 Tagen. Thera X verbindet deshalb Verordnung und Kalender. Meldungen wie „KW 43: 3 Termine, verordnet sind höchstens 2 pro Woche.“ oder „Termine liegen vor dem Ausstellungsdatum – nicht abrechenbar.“ erscheinen, sobald die Planung nicht mehr zur Verordnung passt.

Als Höchstfrequenz zählt die Zahl vor „x“ bzw. „mal“: „3x wöchentlich für 4 Wochen“ bedeutet höchstens drei Termine je Woche. Die Frist für den Behandlungsbeginn meldet die Prüfung ab fünf Tagen vor Ablauf (einstellbar). Wie Thera X die Fristen insgesamt überwacht, beschreibt die Seite Fristen-Frühwarnsystem.

Einstellbar nach Ihrer Praxis

Die Fristen der Prüfung sind Einstellungen der Praxis unter „Einstellungen › Kalender & Regeln“. Abweichende Vertragsfristen einzelner Krankenkassen hinterlegen Sie zusätzlich je Kostenträger.

Was die Prüfung leistet – und was nicht

Die Live-Prüfung nimmt Ihnen das Nachschlagen ab und macht Fehler sichtbar, solange sie sich noch beheben lassen. Sie ersetzt aber nicht die fachliche Prüfung durch die Praxis. Maßgeblich sind die Heilmittel-Richtlinie des G-BA und die Verträge mit den Kostenträgern in der jeweils gültigen Fassung. Fehlen auf dem Rezept Angaben, die nur die Ärztin ändern darf – etwa Diagnose, Heilmittel oder die Unterschrift –, halten Sie die Rückfrage als Arztänderung fest; die Ampel bleibt gelb, bis sie erledigt ist. Wie Fehler in der Abrechnung sichtbar werden, zeigt die Abrechnungsampel.

Meldungen, die nicht in der Prüfung, sondern beim Speichern auftreten, tragen einen eindeutigen Fehlercode – zum Beispiel THX-VO-410, wenn eine Kollegin dieselbe Verordnung gleichzeitig gespeichert hat. Jeder Code ist im Handbuch mit Ursache und Lösung erklärt.

Verordnungsassistent

Weitere Bausteine des Verordnungsassistenten

Häufige Fragen zur Rezeptprüfung

Was wird bei einer Heilmittelverordnung geprüft?

Unter anderem Ausstellungsdatum, Diagnosegruppe, ICD-10-Code, Leitsymptomatik, Heilmittel, Menge und Frequenz, verordnender Arzt sowie Fristen und Termine. Thera X zeigt Fehler, Warnungen und Hinweise schon während der Eingabe.

Kann ich trotz Warnung speichern?

Ja. Warnungen und Hinweise sind zu prüfen, blockieren das Speichern aber nicht – es gibt begründete Ausnahmen, etwa eine abweichende Frequenz. Fehler sollten vor der Behandlung behoben sein.

Warum warnt die Prüfung bei 20 Einheiten Lymphdrainage nicht?

Steht der ICD-Code auf der Diagnoseliste, gilt die 12-Wochen-Regel. Bei zweimal wöchentlich sind dann bis zu 24 Einheiten zulässig.

Unter dem ICD-Feld steht „nur Formatprüfung“ – warum?

Die ICD-10-GM ist noch nicht importiert. Thera X lädt sie mit Ihrer Zustimmung zu den Downloadbedingungen direkt vom BfArM.

Ersetzt die Prüfung die Kontrolle durch die Praxis?

Nein. Sie bildet die Grundregeln der Heilmittel-Richtlinie ab und macht Auffälligkeiten sichtbar. Die fachliche Verantwortung bleibt bei der Praxis.

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