Ein Hausbesuch in der Physiotherapie ist eine Behandlung in der Wohnung der Patientin oder des Patienten – oder in einer Einrichtung wie dem Pflegeheim –, die ärztlich verordnet ist. Für viele Praxen gehören Hausbesuche fest dazu: nach einer Operation, bei eingeschränkter Mobilität, im Pflegeheim. Organisatorisch sind sie trotzdem oft das schwierigste Stück der Woche. Wir zeigen an einem ausgedachten, aber realistischen Beispiel, wo es hakt und wie es mit weniger Telefonaten geht.
Wann darf ein Hausbesuch verordnet werden?
Die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist hier eindeutig: Ein Hausbesuch darf nur verordnet werden, wenn die Patientin oder der Patient aus medizinischen Gründen nicht in die Praxis kommen kann oder wenn der Hausbesuch aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist (§ 11 HeilM-RL). Dass jemand in einer Einrichtung lebt oder betreut wird, reicht allein als Begründung nicht aus.
Eine Ausnahme gibt es für Kinder und Jugendliche: Besuchen sie ganztägig eine auf ihre Förderung ausgerichtete Tageseinrichtung – dazu können auch Kita und Regelschule zählen –, kann die Behandlung unter bestimmten Voraussetzungen dort stattfinden, ohne dass ein Hausbesuch verordnet ist. Die Verordnung muss dann eine besondere Schwere und Langfristigkeit der Beeinträchtigung erkennen lassen.
Die Ausgangslage in unserer Beispielpraxis
Nehmen wir eine Praxis am Stadtrand mit vier Therapeutinnen. Jede Woche stehen etwa 25 Hausbesuche an, verteilt auf zwei Kolleginnen. Geplant wird im Terminbuch, Adressen stehen auf Karteikarten, Besonderheiten („Schlüssel bei der Nachbarin“, „Hund im Flur“) im Kopf der Kollegin, die meistens fährt.
Dieses Bild wurde mit KI erzeugt.Dann fällt diese Kollegin eine Woche aus. Die Vertretung fährt Umwege, klingelt zweimal vergeblich und weiß nicht, dass Frau M. dienstags nie vor zehn Uhr kann. Am Ende der Woche stehen drei ausgefallene Termine und viele Anrufe im Protokoll. Kein Drama – aber genau die Art von Reibung, die Zeit und Nerven kostet.
Schritt 1: Die Verordnung prüfen, bevor die Serie startet
Ein Hausbesuch kann nur abgerechnet werden, wenn er ärztlich verordnet ist – auf der Verordnung ist dafür ein eigenes Feld vorgesehen. Fehlt die Angabe, fehlt die Grundlage für die Hausbesuchsvergütung. Diese Prüfung gehört deshalb an den Anfang, nicht ans Ende der Serie. Wer erst bei der Abrechnung merkt, dass das Kreuz fehlt, hat die Fahrten umsonst gemacht. Welche Angaben sonst nicht fehlen dürfen, zeigt unser Verordnungsassistent; die Fristen erklärt der Beitrag Fristen der Heilmittelverordnung.
Schritt 2: Wissen aus dem Kopf holen
Alles, was die Kollegin unterwegs braucht, gehört in die Patientenakte: Anfahrt, Zugang, Ansprechpartner, Besonderheiten. Nicht als Roman, sondern in wenigen Stichworten. Wichtig ist, dass die Vertretung es am Handy sieht – ohne die Karteikarte aus der Praxis mitzunehmen. Eine Karteikarte im Auto ist außerdem ein Datenschutzrisiko: Sie kann verloren gehen oder gestohlen werden.
Schritt 3: Touren statt Einzeltermine
Wer Hausbesuche nach Stadtteilen bündelt, spart Fahrtzeit. Das klingt banal, scheitert aber oft daran, dass Termine einzeln vergeben werden, sobald jemand anruft. Besser sind feste Hausbesuchsfenster je Gebiet und Tag, in die neue Patienten eingeplant werden. Ein Beispiel: dienstags und donnerstags vormittags der Norden, mittwochs und freitags der Süden. Akute Fälle passen in einen Puffer, der bewusst frei bleibt.
Schritt 4: Unterwegs dokumentieren
Auch beim Hausbesuch gilt: Die Verlaufsdokumentation wird je Behandlungseinheit geführt – erbrachte Leistung, Reaktion des Patienten, Besonderheiten. So steht es in der Leistungsbeschreibung des Physiotherapie-Vertrags. Wer das abends in der Praxis nachträgt, vergisst Details. Eine kurze Notiz direkt nach dem Besuch, am Handy oder Tablet, ist schneller und genauer. Wie eine saubere Dokumentation aussieht, beschreibt unser Beitrag Dokumentation in der Physiotherapie.
Schritt 5: Hausbesuch und Wegegeld sauber erfassen
Hausbesuch und Wegegeld werden nach den Vergütungsvereinbarungen mit den Krankenkassen bezahlt und stehen dort als eigene Positionen. Damit nichts verloren geht, sollte jeder Besuch mit Datum und Uhrzeit dokumentiert und der Verordnung zugeordnet werden. Am Monatsende zeigt sich dann schnell, ob alle Fahrten auch abgerechnet sind – und nicht erst bei der nächsten Abrechnungsprüfung.
Was sich in der Beispielpraxis geändert hat
Nach der Umstellung sieht die Vertretung die Tour des Tages auf dem Handy, inklusive Hinweisen zu jedem Besuch. Termine liegen in festen Gebietsfenstern, und die Hausbesuche sind bei der Abrechnung schon vollständig erfasst. Die Rückrufe sind weniger geworden, die Fahrzeiten kürzer, und niemand muss mehr wissen, wo welcher Schlüssel liegt – es steht in der Akte.
Ehrlich gesagt: Die größte Veränderung war nicht die Technik, sondern die Regel, dass Besonderheiten sofort eingetragen werden. Das hat zwei Wochen Gewöhnung gebraucht.
Das Beispiel ist ausgedacht und soll typische Abläufe zeigen. Konkrete Vergütungssätze für Hausbesuch und Wegegeld entnehmen Sie bitte der für Ihre Praxis geltenden Vergütungsvereinbarung.
In Thera X sind Hausbesuche im Terminplaner farblich markiert, die Hinweise zur Anfahrt stehen in der Akte, und die App zeigt Therapeutinnen unterwegs ihren Tagesplan. Gern zeigen wir Ihnen das in einer kurzen Vorführung an Ihrem eigenen Beispiel.
Häufige Fragen
Wann bekommt man Physiotherapie als Hausbesuch?
Wenn die Ärztin oder der Arzt ihn verordnet, weil die Patientin oder der Patient aus medizinischen Gründen nicht in die Praxis kommen kann oder der Hausbesuch medizinisch zwingend notwendig ist (§ 11 Heilmittel-Richtlinie).
Wie wird ein Hausbesuch in der Physiotherapie abgerechnet?
Neben der eigentlichen Behandlung werden Hausbesuch und Wegegeld als eigene Positionen nach der geltenden Vergütungsvereinbarung mit der Krankenkasse abgerechnet. Voraussetzung ist, dass der Hausbesuch auf der Verordnung angegeben ist.
Was zahlt die Krankenkasse für einen Hausbesuch?
Ist der Hausbesuch verordnet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten nach der Vergütungsvereinbarung. Die gesetzliche Zuzahlung gilt wie bei jeder Heilmittelverordnung, sofern keine Befreiung vorliegt.
Kann ich einen Hausbesuch ohne Verordnung abrechnen?
Nein. Ohne entsprechende Angabe auf der Verordnung gibt es keine Hausbesuchsvergütung. Prüfen Sie das vor der ersten Fahrt.
Wie viele Hausbesuche passen in eine Tour?
Das hängt von Wegen und Behandlungsdauer ab. Viele Praxen planen Hausbesuche in festen Gebietsfenstern, um Fahrzeiten zu bündeln, und halten einen Puffer für akute Fälle frei.
Quellen
- G-BA: Heilmittel-Richtlinie
- § 11 HeilM-RL – Ort der Leistungserbringung (Haufe)
- Vertrag Physiotherapie nach § 125 SGB V, Anlage 1 Leistungsbeschreibung (Lesefassung ab 01.12.2024)
- KBV: Heilmittel – Verordnung
Stand: 09.10.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Abrechnungsberatung. Regelungen können sich ändern – maßgeblich sind die aktuellen Fassungen der Gesetze, Richtlinien und Verträge.
