Eine kurze Erinnerung am Vortag – und der Termin wird seltener vergessen. Terminerinnerungen per SMS oder E-Mail sind in Physiotherapiepraxen beliebt. Weil dabei Gesundheitsdaten im Spiel sind, gelten aber klare Datenschutzregeln. Hier lesen Sie, was erlaubt ist, worauf Sie bei Anbietern achten und wie eine gute Erinnerung formuliert ist.
Warum Terminerinnerungen Datenschutz-Thema sind
Schon die Information, dass jemand Patientin oder Patient einer Physiotherapiepraxis ist, gilt als Gesundheitsdatum (Art. 9 DSGVO). Eine SMS mit Praxisname und Termin verrät genau das – an jeden, der das Handy in die Hand nimmt. Deshalb verlangen die Aufsichtsbehörden eine saubere Grundlage.
Einwilligung: ausdrücklich, nachweisbar, widerrufbar
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit fasst es so zusammen: Terminerinnerungen per SMS oder E-Mail dürfen nur an Patientinnen und Patienten gehen, die ausdrücklich eingewilligt haben. Die Praxis muss die Einwilligung nachweisen können, und sie kann jederzeit widerrufen werden – danach gibt es keine Erinnerungen mehr.
Fragen Sie die Einwilligung bei der Aufnahme ab – getrennt nach Kanal (E-Mail, SMS, Messenger) – und lassen Sie sie unterschreiben. Halten Sie Datum und Kanal in der Patientenakte fest, damit der Nachweis jederzeit möglich ist.
Was in die Einwilligung gehört
- Kanal: E-Mail, SMS oder Messenger – jeweils einzeln ankreuzbar.
- Kontaktdaten: die Nummer oder Adresse, an die erinnert werden soll.
- Zweck: Terminerinnerungen und Terminänderungen – keine Werbung.
- Dienstleister: ein Hinweis, dass für den Versand ein Dienstleister eingesetzt wird.
- Widerruf: dass die Einwilligung jederzeit ohne Nachteile widerrufen werden kann und an wen der Widerruf geht.
- Datum und Unterschrift oder ein gleichwertiger elektronischer Nachweis.
Formulieren Sie die Einwilligung kurz und verständlich. Ein Text, den niemand versteht, hilft im Streitfall wenig.
Den richtigen Anbieter wählen
- Auftragsverarbeitung: SMS- und Terminanbieter sind in der Regel Auftragsverarbeiter. Sie brauchen einen Vertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO, und der Einsatz gehört in Ihre Datenschutzinformation.
- Serverstandort: Bei Servern oder Zugriffen außerhalb Deutschlands empfiehlt die Berliner Behörde spezialisierte Beratung. Das gilt besonders für Messenger-Dienste großer Plattformen.
- Datensparsamkeit: Übergeben Sie nur, was für den Versand nötig ist – Telefonnummer, Datum, Uhrzeit.
- Löschen: Termindaten beim Dienstleister sollten kurz nach dem Termin gelöscht werden; die Behandlungsdokumentation gehört in Ihre Praxissoftware.
Vorlagen für Terminerinnerungen
Je weniger in der Nachricht steht, desto besser: keine Diagnose, keine Behandlungsart, kein Therapeutenname, wenn er Rückschlüsse zulässt. Drei Beispiele:
| Anlass | Vorlage |
|---|---|
| Erinnerung am Vortag | „Guten Tag, wir erinnern an Ihren Termin morgen, Di 10.11., um 14:30 Uhr. Absagen bitte bis 24 Std. vorher unter [Telefon]. Ihr Team der [Praxisname]“ |
| Erste Behandlung | „Willkommen! Ihr erster Termin ist am Mo 9.11. um 8:00 Uhr. Bitte bringen Sie Ihre Verordnung und Ihre Versichertenkarte mit. Ihr Team der [Praxisname]“ |
| Serie geplant | „Ihre nächsten Termine: 12.11., 16.11. und 19.11., jeweils 7:30 Uhr. Ihr Team der [Praxisname]“ |
Ersetzen Sie die Platzhalter in eckigen Klammern und passen Sie Absagefrist und Kontaktweg an Ihre Praxisregeln an. Prüfen Sie außerdem, ob der Praxisname selbst schon Rückschlüsse zulässt – etwa bei sehr spezialisierten Praxen. Dann genügt oft ein neutraler Absender.
E-Mail, SMS oder Messenger?
Jeder Kanal hat Vor- und Nachteile. Die SMS erreicht fast alle, auch ohne Smartphone, kostet aber je Nachricht. Die E-Mail ist günstig, wird aber leichter übersehen. Messenger sind bei vielen Patientinnen und Patienten beliebt; hier sind die Anforderungen an Datenschutz und Anbieterwahl besonders hoch, weil Server und Zugriffe oft außerhalb Deutschlands liegen. Viele Praxen fahren gut damit, den Kanal je Patient wählen zu lassen – im Rahmen der jeweiligen Einwilligung.
Klare Regeln für das Team
- Wer pflegt Einwilligungen und Widerrufe – und wie schnell wird ein Widerruf umgesetzt?
- Welche Vorlagen sind freigegeben? Frei formulierte Texte führen schnell zu Diagnosen in der SMS.
- Was passiert bei Antworten der Patienten? Gesundheitsangaben gehören nicht in einen Chatverlauf, sondern ins Telefonat oder in die Praxis.
- Wer prüft regelmäßig, ob Versand und Löschung beim Dienstleister wie vereinbart funktionieren?
Absagefrist und Ausfallhonorar
Eine Erinnerung ist der beste Moment, an Ihre Absagefrist zu erinnern. Ob und in welcher Höhe Sie für nicht abgesagte Termine ein Ausfallhonorar verlangen können, hängt von einer wirksamen Vereinbarung mit dem Patienten ab – lassen Sie Ihre Formulierung im Zweifel rechtlich prüfen.
So hilft Thera X
Im Terminplaner von Thera X verschicken Sie Terminerinnerungen per E-Mail, SMS oder WhatsApp – nur mit Einwilligung, automatisch geprüft. Einwilligungen holen Sie mit Unterschrift in der Software ein, Vorbereitungshinweise hinterlegen Sie je Terminart, Absagefrist und Ausfallhonorar gleich mit. Den SMS- oder WhatsApp-Anbieter wählen Sie selbst und zahlen ihn direkt.
Häufige Fragen
Reicht eine mündliche Einwilligung?
Die Praxis muss die Einwilligung nachweisen können. Eine schriftliche oder elektronisch dokumentierte Einwilligung ist dafür der sichere Weg.
Darf ich ohne Einwilligung anrufen, um an einen Termin zu erinnern?
Auch beim Anruf geben Sie Gesundheitsdaten preis, etwa auf einer Mailbox. Klären Sie den bevorzugten Kontaktweg deshalb bei der Aufnahme mit.
Wie oft sollte ich erinnern?
Bewährt hat sich eine Erinnerung am Vortag. Bei Serien genügt oft eine Übersicht der nächsten Termine.
Darf ich WhatsApp für Terminerinnerungen nutzen?
Nur mit ausdrücklicher Einwilligung und nach sorgfältiger Prüfung des Anbieters. Die Berliner Datenschutzbehörde empfiehlt bei Servern oder Zugriffen außerhalb Deutschlands eine spezialisierte Beratung – das betrifft gerade Messenger großer Plattformen.
Muss ich die Einwilligung regelmäßig erneuern?
Eine wirksame Einwilligung gilt, bis sie widerrufen wird. Ändern sich Kanal, Kontaktdaten oder der eingesetzte Dienstleister grundlegend, ist eine neue Abfrage sinnvoll.
Quellen
- Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: Terminverwaltung in Arztpraxen
- Art. 9 DSGVO – Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- Art. 28 DSGVO – Auftragsverarbeiter
- Art. 7 DSGVO – Bedingungen für die Einwilligung
Stand: 19.08.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Abrechnungsberatung. Regelungen können sich ändern – maßgeblich sind die aktuellen Fassungen der Richtlinien und Verträge.

