Seit dem 1. November 2024 gibt es die Blankoverordnung auch in der Physiotherapie – bislang für ausgewählte Erkrankungen im Schulterbereich. Die Ärztin oder der Arzt stellt die Diagnose, Sie als Therapeutin oder Therapeut entscheiden über Heilmittel, Menge und Frequenz. Was das in der Praxis bedeutet, worauf Sie bei Fristen achten müssen und wer die wirtschaftliche Verantwortung trägt, lesen Sie hier.
Was ist eine Blankoverordnung?
Bei einer Blankoverordnung legt die verordnende Praxis nur die Diagnose fest. Die Auswahl der Heilmittel, die Anzahl der Behandlungseinheiten und die Frequenz bestimmen die Therapeuten. Grundlage sind Verträge zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Heilmittelverbänden nach § 125a SGB V.
In der Ergotherapie ist die Blankoverordnung bereits seit April 2024 möglich (Diagnosegruppen SB1, PS3 und PS4), in der Physiotherapie seit dem 1. November 2024.
Für welche Diagnosen gilt sie in der Physiotherapie?
Erfasst sind ausgewählte Erkrankungen im Schulterbereich. Die Liste umfasst laut KBV rund 100 Indikationen (Vertrag nach § 125a SGB V, Anhang 1 zur Anlage 2) – zum Beispiel Luxationen des Schultergelenks, Läsionen der Rotatorenmanschette, Frakturen gelenkbildender Knochen oder Arthritis im Schulterbereich. Die Praxissoftware der Ärzte zeigt die Möglichkeit einer Blankoverordnung an, wenn ein gelisteter ICD-10-Code mit der Diagnosegruppe EX (Erkrankungen der Extremitäten und des Beckens) kombiniert wird.
Im Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ steht BLANKOVERORDNUNG in Großbuchstaben. Heilmittel, Behandlungseinheiten und Frequenz bleiben leer.
Fristen: 16 Wochen ab Verordnungsdatum
Eine Blankoverordnung ist höchstens 16 Wochen gültig – gerechnet ab dem Verordnungsdatum. Eine Unterbrechung verlängert diese Frist nicht. Innerhalb dieses Zeitraums entscheiden Sie über Behandlung, Menge und Intensität; danach entscheidet wieder die verordnende Praxis über eine neue Verordnung.
Genau hier passieren in der Praxis die meisten Fehler: Termine werden zu spät geplant, die 16 Wochen laufen ab, und Leistungen lassen sich nicht mehr abrechnen. Planen Sie die Behandlungsserie deshalb schon bei der Aufnahme bis zum Fristende.
Wer trägt die wirtschaftliche Verantwortung?
Blankoverordnungen unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Ärzte nach § 106b SGB V. Die wirtschaftliche Verantwortung für Menge, Art und Intensität liegt bei den Therapeuten. Verzichtet die Ärztin oder der Arzt bewusst auf eine Blankoverordnung und verordnet konkret, bleibt die Verantwortung dort.
Das Ampelsystem der Blankoverordnung
Damit die Menge nicht unverhältnismäßig wächst, legt der Vertrag je Diagnosegruppe eine Höchstanzahl an Behandlungseinheiten fest. Die Mengen orientieren sich an der Heilmittel-Richtlinie. Laut IFK gilt ein Ampelsystem: Im grünen Bereich werden die Leistungen voll vergütet, im roten Bereich drohen Abschläge von 9 Prozent auf die Preise. Zur Beurteilung wird mindestens ein ganzes Kalenderjahr betrachtet. Die genauen Werte stehen im Vertrag nach § 125a SGB V und seinen Anlagen.
Wichtig für den Ablauf: Vor Behandlungsbeginn führen Sie eine physiotherapeutische Diagnostik durch – sie ist die Grundlage für Ihre Entscheidung über Heilmittel, Menge und Frequenz.
Therapiebericht und Hausbesuch
- Therapiebericht: nur auf Anforderung; mindestens geplantes Therapieziel, angewendete Heilmittel und Anzahl der Behandlungstermine.
- Hausbesuch: Über die Notwendigkeit entscheidet die verordnende Praxis. Verordnungsfähig ist er nur, wenn die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufgesucht werden kann oder die Behandlung zu Hause medizinisch notwendig ist.
Der Ablauf in der Praxis: von der Annahme bis zur Abrechnung
- Verordnung prüfen: Steht „BLANKOVERORDNUNG“ im Heilmittelfeld, passt der ICD-10-Code zur Diagnosegruppe EX, und ist das Ausstellungsdatum eingetragen?
- Fristen festhalten: Behandlungsbeginn innerhalb von 28 Kalendertagen (bei dringlichem Behandlungsbedarf 14), Ende spätestens 16 Wochen nach Ausstellung.
- Diagnostik durchführen und daraus Heilmittel, Menge und Frequenz ableiten – nachvollziehbar dokumentiert.
- Serie planen: Termine bis zum Fristende einplanen und die Mengen im Blick behalten, damit Sie im grünen Bereich des Ampelsystems bleiben.
- Abrechnen mit den Positionen der Blankoverordnung – bei Ausstellung ab dem 30. Juli 2026 ohne versorgungsbezogene Pauschale.
Abrechnung der Blankoverordnung
Für Blankoverordnungen gelten eigene Positionsnummern und Vergütungen. Halten Sie die Preise in Ihrer Software als eigenen Tarif vor, damit Blanko- und Regelverordnungen sauber getrennt abgerechnet werden.
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist die versorgungsbezogene Pauschale für Blankoverordnungen (Physiotherapie: Position 20524) weggefallen. Laut IFK ist das Ausstellungsdatum ab dem 30.07.2026 maßgeblich; für Versorgungen, die vorher begonnen haben, gilt eine Übergangsregel. Ob dafür ein vereinbarter Termin genügt oder bereits die erste Leistung erbracht sein muss, ist zwischen Verbänden und GKV-Spitzenverband umstritten – dokumentieren Sie Terminabsprachen deshalb nachvollziehbar. Die übrigen Leistungen der Blankoverordnung bleiben abrechenbar.
So hilft Thera X
Der Verordnungsassistent erkennt die Blankoverordnung, führt die 16-Wochen-Frist mit und warnt über die Abrechnungsampel, bevor sie abläuft. Blankoverordnungen werden dem Behandlungsfall zugeordnet und über eine eigene Preisliste abgerechnet, die Sie bei Vertragsänderungen anpassen.
Häufige Fragen zur Blankoverordnung
Kann die Ärztin oder der Arzt die Blankoverordnung ablehnen?
Ja. Die Arztsoftware fragt aktiv nach. Aus medizinischen Gründen kann weiterhin konkret verordnet werden.
Gilt die 28-Tage-Frist für den Behandlungsbeginn auch bei Blanko?
Ja. Laut KV Baden-Württemberg muss die Behandlung wie bei konventionellen Verordnungen innerhalb von 28 Kalendertagen beginnen, bei dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen. Zusätzlich gilt die Höchstdauer von 16 Wochen ab Ausstellung.
Was gilt bei einer Anschlussverordnung oder einem Rückfall?
Eine Anschlussverordnung kann schon vor Ablauf der 16 Wochen ausgestellt werden; behandelt wird auf ihrer Grundlage aber erst nach Ablauf der ersten 16 Wochen – Ausnahme ist die jeweils andere Schulter. Tritt innerhalb der 16 Wochen ein Rezidiv auf, bleibt die bestehende Blankoverordnung gültig.
Ist eine Videobehandlung möglich?
Ja, telemedizinische Behandlung ist laut KV Baden-Württemberg auch bei der Blankoverordnung möglich. Ein langfristiger Heilmittelbedarf kann dagegen nicht über die Blankoverordnung beantragt werden.
Warum fehlt seit Ende Juli 2026 die Pauschale in der Abrechnung?
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat die versorgungsbezogene Pauschale gestrichen. Maßgeblich ist laut IFK das Ausstellungsdatum der Verordnung ab dem 30. Juli 2026; für vorher begonnene Versorgungen gilt eine Übergangsregel.
Gibt es die Blankoverordnung auch für andere Körperregionen?
Stand heute ist sie in der Physiotherapie auf ausgewählte Schulterdiagnosen beschränkt.
Quellen
- KBV PraxisInfo: Blankoverordnung in der Physio- und Ergotherapie (Oktober 2024)
- KV Baden-Württemberg: Blankoverordnung bei der Physiotherapie ab 1. November 2024
- AOK: Flyer Blankoverordnung Physiotherapie
- IFK: Blankoverordnung Physiotherapie (Ampelsystem, Diagnostik)
- KV Baden-Württemberg: Blankoverordnung (Stand 22.05.2025)
- IFK: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – Auswirkungen auf die versorgungsbezogene Pauschale (30.07.2026)
Stand: 05.08.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Abrechnungsberatung. Regelungen können sich ändern – maßgeblich sind die aktuellen Fassungen der Richtlinien und Verträge.

