Vorab, damit keine falschen Erwartungen entstehen: Wer in der Fachpresse nach „KIM Heilmittelerbringer“ sucht, findet für die letzten beiden Monate nach unserer Recherche keine neue Meldung der Berufsverbände, die wir belegen könnten. Das ist an sich schon eine Information. Es ist ruhig geworden, und genau deshalb möchten wir als Team in Cottbus einmal sagen, wie wir die Lage einschätzen, und zwar mit Argumenten für beide Seiten.
KIM für Heilmittelerbringer: Was gesichert ist und was nicht
Gesichert ist der Rahmen, den der Bundestag im Dezember 2025 gesetzt hat. Die Anbindungspflicht an die Telematikinfrastruktur wurde vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Die Bundesregierung nennt diesen Termin auch in einer Bundestagsdrucksache vom Mai 2026: Ab dann sollen sich Heilmittelerbringer anschließen, um elektronische Verordnungen abzurufen und per KIM zu kommunizieren.
Weniger klar ist, wann die elektronische Heilmittelverordnung tatsächlich kommt. Ein Referentenentwurf zum GeDIG vom Mai 2026 sieht für die Ausstellung durch Heilmittelerbringer den 1. Juni 2029 vor. Das ist ein Entwurf, kein beschlossenes Gesetz. Physio Deutschland hielt schon im September 2025 eher den 1. Januar 2028 für den wahrscheinlichen Start. Das gematik-Fachkonzept zur eVO war laut Drucksache für den Sommer 2026 geplant. Ob es inzwischen vorliegt, konnten wir nicht belegen. Schauen Sie dazu bitte direkt bei der gematik und bei Ihrem Verband nach.
Auch die Stimmung der Verbände ist nicht einheitlich. Der VPT kritisierte die Verschiebung, Physio Deutschland sah darin Klarheit für die Praxen. Der IFK wiederum schrieb im November 2025, KIM und TI-M brächten Heilmittelerbringern bisher zu wenig spürbaren Nutzen im Alltag. Diese Einschätzung teilen wir, zumindest für den heutigen Stand.
Dieses Bild wurde mit KI erzeugt.
Dieses Bild wurde mit KI erzeugt.Was für einen frühen Start spricht
Der wichtigste Punkt ist für uns nicht die Technik, sondern die Ruhe. Wer die TI-Anbindung seiner Praxis nicht in den letzten Wochen vor einer Frist erledigt, hat Zeit, Fehler zu finden. Ein Zugang, der nicht sofort läuft, eine Karte, die fehlt, eine Rückfrage beim Anbieter: All das ist im Oktober 2026 ärgerlich, im Spätsommer 2027 aber ein Problem. Wir vermuten außerdem, dass viele Praxen kurz vor dem Stichtag gleichzeitig loslegen wollen. Dann wird jeder Dienstleister knapp, egal welcher.
Zweitens: KIM ist erst einmal nur eine sichere Möglichkeit, Nachrichten und Dokumente zu verschicken. Wenn Sie früh eine Adresse haben, können Sie üben. Wie sieht der Ablauf aus, wer in der Praxis ist zuständig, wie landen Anhänge in der Patientenakte? Das klingt banal, entscheidet aber später darüber, ob KIM im Alltag funktioniert oder als weiteres Postfach verstaubt.
Drittens, und das ist eher eine Hoffnung als ein Fakt: Je früher Praxen erreichbar sind, desto eher haben Ärztinnen und Ärzte einen Grund, den Weg zu nutzen. Ob das tatsächlich passiert, wissen wir nicht. Dafür müssten beide Seiten mitspielen.
Was dagegen spricht
Das stärkste Gegenargument ist der geringe Nutzen jetzt. Solange kaum jemand eine Heilmittelpraxis per KIM anschreibt, ist die Adresse ein ruhender Briefkasten. Der IFK sagt das auf seine Weise, und wir würden dem nicht widersprechen. Wer heute anbindet, tut das aus Vorsorge, nicht aus Gewinn.
Dazu kommen die Kosten. Anschluss, Zugangsdienste und laufende Gebühren sind real, und die Frist ist ohnehin um fast zwei Jahre nach hinten gerückt. Wie die Finanzierung des Anschlusses für Physiotherapiepraxen genau geregelt ist und was Sie erstattet bekommen, sollten Sie bei Ihrem Verband erfragen. Wir geben dazu bewusst keine Zahlen an, weil wir sie nicht belegen können. Wer früh startet, zahlt möglicherweise länger für etwas, das noch wenig bringt. Das kann man nüchtern so rechnen.
Und es gibt die Unsicherheit beim eigentlichen Ziel. Wenn die elektronische Verordnung erst 2028 oder 2029 verbindlich wird, kann eine heute gewählte Lösung bis dahin noch an Anforderungen vorbeilaufen, die erst später feststehen. Das ist kein Grund, gar nichts zu tun. Aber ein Grund, Verträge ohne lange Bindung zu bevorzugen und genau nachzufragen, wie Updates geregelt sind.
Unsere Einschätzung
Wir sehen es so: Hektik ist unnötig, Wegschauen auch. Eine realistische Linie für die meisten Praxen wäre, die TI-Anbindung im Lauf des nächsten Jahres einzuplanen, nicht erst im Herbst 2027, und KIM dabei mitzudenken, ohne sich davon einen sofortigen Gewinn zu versprechen. Wer zusätzlich Personal einarbeiten muss oder die Praxissoftware ohnehin wechseln will, kann beides sinnvoll zusammenlegen.
Dass wir dabei nicht neutral sind, sagen wir offen: Thera X bietet TI-Anbindung und KIM ab Dezember 2026 an, im Preis von 39 € netto je gleichzeitig genutztem Arbeitsplatz und Monat enthalten. Das ist unser Zeitplan, nicht Ihrer. Falls Ihre aktuelle Software KIM ebenfalls sauber unterstützt, gibt es keinen Grund, deshalb zu wechseln. Ein Wechsel nur wegen KIM wäre in unseren Augen übertrieben. Wie wir das Thema aufsetzen, steht auf unserer Seite zu TI und KIM.
Was uns an der Debatte stört: Sie wird oft so geführt, als gäbe es nur Pflicht oder Verweigerung. Dazwischen liegt die vernünftige Variante. Informieren Sie sich bei Ihrem Verband, planen Sie ein Zeitfenster und behalten Sie die Meldungen im Blick, die tatsächlich Termine verschieben. Das Fachkonzept zur eVO und der weitere Weg des GeDIG sind die beiden Punkte, bei denen wir als Nächstes genauer hinschauen werden.
Wenn Sie wissen möchten, wie sich das in einer Praxissoftware konkret anfühlt, können Sie Thera X 30 Tage kostenlos testen. Eine Vorführung oder Beratung erhalten Sie auf Anfrage persönlich. Beim Softwarewechsel übernehmen wir auf Wunsch auch Ihre Daten aus CSV- oder Excel-Dateien, als eigene Leistung gegen Aufpreis, sofern es technisch möglich ist. Die Konditionen finden Sie unter Preise. Für verbindliche Rechtsfragen zur Anbindungspflicht verweisen wir auf die Quellen von Gesetzgeber, gematik und Ihrem Berufsverband.
Häufige Fragen
Ab wann müssen sich Heilmittelerbringer an die Telematikinfrastruktur anschließen?
Der Bundestag hat die Frist im Dezember 2025 vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Maßgeblich sind die aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Prüfen Sie sie bei Ihrem Berufsverband oder bei der gematik.
Ist die elektronische Heilmittelverordnung schon verbindlich?
Nein. Ein Referentenentwurf zum GeDIG nennt für die elektronische Ausstellung den 1. Juni 2029. Das ist bislang nur ein Entwurf. Physio Deutschland hielt zuletzt eher den 1. Januar 2028 für wahrscheinlich.
Lohnt sich KIM in der Physiotherapiepraxis schon vor der Pflicht?
Der unmittelbare Nutzen ist nach Einschätzung des IFK bisher gering. Für einen frühen Start spricht vor allem, dass Sie Abläufe ohne Zeitdruck einüben und Engpässe kurz vor der Frist vermeiden können.
Quellen
- Physio Deutschland – Regionalverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland // News (regional) // Einzelansicht
- Deutscher Bundestag Drucksache 21/6092 21. Wahlperiode 21.05.2026 Antwort
- 05.05.2026 Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit
- Physio Deutschland – Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht
- Bundestag verschiebt TI-Anbindungsfrist für Heilmittelerbringer
- Timeout für die TI • pt Zeitschrift für Physiotherapeuten
Stand: 27.10.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Abrechnungsberatung.
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von der Redaktion geprüft.
